Mobile Menu
Bei Notfällen im Betrieb spielt der Ersthelfer bis zum Eintreffen der professionellen Helfer (Rettungsdienst, Notarzt) eine entscheidende Rolle. Sein rasches und sachgerechtes Handeln ist für einen Verletzten lebenswichtig!
Notfallsituationen sind nicht immer Unfälle. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen können einen Erste Hilfe Einsatz erfordern.
Darauf müssen große und kleine Betriebe vorbereitet sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ersthelfer im Betrieb anwesend und entsprechend ausgebildet sind.
Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Versicherten aus, d.h. auch bei Schichtbetrieb müssen die erforderlichen Ersthelfer anwesend sein. Diese Regelung gilt ebenso während der Urlaubszeit. Deshalb muss die Zahl der Ersthelfer In einem Unternehmen mit Sicherheit größer sein als die Zahl, die sich allein durch die rechnerische Ermittlung aus der Gesamtbelegschaft ergibt.
Wird in einem Betrieb mit gefährlichen Stoffen um gegangen und ist damit zu rechnen, dass bei Arbeitsunfällen besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung sind, so ist für eine erforderliche Zusatzausbildung der Ersthelfer zu sorgen. Diese Ausbildung kann Aufgabe des Betriebsarztes sein.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt in einem Erste Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden). Sie kann außerhalb der Arbeitszeit, aber auch während der Arbeitszeit durchgeführt werden, wenn hierüber eine Absprache zwischen den Betrieb und dem aZR Ausbildungszentrum Remagen stattgefunden hat.
Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort umfasst lediglich 3 Doppelstunden und reicht demnach für die Ausbildung nicht aus.
Spätestens alle 2 Jahre müssen die Ersthelfer durch das so genannte Erste Hilft Training (4 Doppelstunden fortgebildet werden. Diese enthält auch die Herz-Lungen-Wiederbelebung in der 1- und 2- Helfer Methode, sowie eine AED Einweisung und Ausbildung.
Im Vordergrund der jeweiligen Ausbildung steht die Übung praktischer Maßnahmen unter Berücksichtigung betriebsbezogener Besonderheiten.
Ab dem 01.01.2015 erfolgt eine Novellierung der Erste Hilfe Aus- und Fortbildung. Demnach würde die Erste Hilfe Ausbildung auf 9 UE reduziert und die Erste Hilfe Fortbildung auf 9 UE erhöht.
Soll eine Gruppe von Mitarbeitern ausgebildet werden, dann kann die Ausbildung im Betrieb oder in unserem Ausbildungszentrum durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Mitarbeit der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb, nicht jedoch die Ausbildung der Ersthelfer selbst. (Anmerkung und der BG).
Die Lehrgangskosten werden vom Ausbildungszentrum direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Alle übrigen Kosten, z.B. Fahrtkosten, ggf. Lohn- bzw. Gehaltskosten während der Ausbildungsmaßnahmen, trägt der Unternehmer.
Die Anmeldung zu der jeweiligen Ausbildung kann auf dem Vordruck erfolgen.
Ein Anmeldeformular können Sie hier downloaden.
Füllen Sie es aus, und senden es per eMail an:
Weitere Leistungen
ZUR DESKTOP VERSION
Alemannenstraße 6 | 53424 Remagen
02642 - 3663
Deichweg 4 | 53424 Remagen
© aZR Remagen